Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel

Wer eine Impfzertifikat,
einen Genesenennachweis
oder einen Tagesaktuellen Test vorweisen kann, darf bei uns einkaufen!

Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Wir bitten Sie, einen Nachweis mit sich zu führen.

Wer diese Nachweise nicht erbringen kann wird nach wie vor gerne von uns beliefert und Telefonisch beraten.

Die neuen Regelungen treten ab 25.1.22 in kraft.

Unser Terminbuchungsportal ist weiterhin geöffnet: Termin buchen

Wir freuen uns auf euer Kommen!

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