
Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel
Januar 26, 2022

Am 25.1.22 kippt der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg die 2G Regel im Einzelhandel.
Das bedeutet für uns:
Einkaufen ist ab sofort unter Einhaltung der 3Gs gestattet!
Das bedeutet für uns:
Einkaufen ist ab sofort unter Einhaltung der 3Gs gestattet!
Wer eine Impfzertifikat,
einen Genesenennachweis
oder einen Tagesaktuellen Test vorweisen kann, darf bei uns einkaufen!
einen Genesenennachweis
oder einen Tagesaktuellen Test vorweisen kann, darf bei uns einkaufen!
Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Wir bitten Sie, einen Nachweis mit sich zu führen.
Wer diese Nachweise nicht erbringen kann wird nach wie vor gerne von uns beliefert und Telefonisch beraten.
Die neuen Regelungen treten ab 25.1.22 in kraft.
Unser Terminbuchungsportal ist weiterhin geöffnet: Termin buchen
Wir freuen uns auf euer Kommen!


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